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Anhang E
Software-Lizenzvereinbarung
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Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs 7.
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl das
Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es
liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms 8.
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder
ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb
und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist. In
einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, so
als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 9.
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen
im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im Detail
abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer.
Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es dieser
Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „jeder
späteren Version“ („any later version“) unterliegt, so haben
Sie die Wahl, entweder die Bestimmungen der genannten
Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
können Sie eine beliebige von der Free Software Foundation
veröffentlichte Version auswählen.
Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien 10.
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen für
die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor schriftlich
um Erlaubnis. Für Software, die unter dem Copyright
der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck
gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von
den beiden Zielen geleitet, zum einen den freien Status
aller von unserer freien Software a/jointfilesconvert/267898/bgeleiteten Werke zu
erhalten und zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung
und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu
fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, 11.
GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM
WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO
BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES
PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM
ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR
EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE
REPARATUR ODER KORREKTUR.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES 12.
RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT,
IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN
DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT
MODIFIZIERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER
FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,
ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN
ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER
INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM
ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-
INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 2
Anhang 3
Wenn dieses Produkt von Linksys unter Version 2.1 der „GNU
Lesser General Public License“ lizenzierte Open-Source-Software
enthält, so unterliegt diese Open-Source-Software den im
nachstehenden Anhang 3 aufgeführten Lizenzbedingungen.
Die im nachstehenden Anhang 3 aufgeführten
Lizenzbedingungen sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
.
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